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§ 10 BayTierZV (Bayern) — Verweisungen

Bayerische Tierzuchtverordnung

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Soweit diese Verordnung auf Vorschriften verweist, bezieht sich die Verweisung auf die Vorschriften in ihrer jeweils geltenden Fassung.