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Art 4 BayTheolHSUniRBek (Bayern)

Vertrag zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Freistaat Bayern über die Katholisch-Theologische Fakultät der Universität Regensburg

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Eine in Zukunft etwa zwischen den Hohen Vertragschließenden entstehende Meinungsverschiedenheit über die Auslegung einer Bestimmung dieses Vertrages wird nach Artikel 15 § 1 des Bayerischen Konkordates beseitigt werden.