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Eingangsformel BayTV_EL_GOED_AE5 (Bayern)

Anschlusstarifvertrag über eine ergänzende Leistung an Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer und Auszubildende des Freistaats Bayern (TV-EL)

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Zwischen

dem Freistaat Bayern,

vertreten durch das Bayerische Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat

einerseits

und

der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst und Dienstleistungen (GÖD)

andererseits

wird Folgendes vereinbart: