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Art 34 BaySvVollzG (Bayern) — Zeugnisse über Bildungsmaßnahmen

Bayerisches Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Aus dem Zeugnis über eine schulische oder berufliche Bildungsmaßnahme darf der Vollzug der Sicherungsverwahrung nicht erkennbar sein.