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Gesetz zur Errichtung der „Stiftung Staatstheater Nürnberg“
Landesrecht Bayern
Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)
Die Aufsicht über die Stiftung wird vom Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst wahrgenommen.