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Art 13 BayStatG (Bayern) — Ausschluß der aufschiebenden Wirkung

Bayerisches Statistikgesetz

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Anfechtungsklage gegen die Aufforderung zur Auskunftserteilung hat keine aufschiebende Wirkung.