(1) Organe der Stiftung sind
1. der Stiftungsvorstand und
2. der Stiftungsrat.
(2) Zur Beratung der Organe kann auf Beschluss des Stiftungsrats ein Beirat der Stiftung gebildet werden. Einzelheiten regelt die Stiftungssatzung.
nu:legal · recht.nulegal.eu
(1) Organe der Stiftung sind
1. der Stiftungsvorstand und
2. der Stiftungsrat.
(2) Zur Beratung der Organe kann auf Beschluss des Stiftungsrats ein Beirat der Stiftung gebildet werden. Einzelheiten regelt die Stiftungssatzung.