Hinsichtlich der standesamtlichen Behandlung der auf dem Bodensee eintretenden Geburts- und Sterbefälle haben sich die Regierungen der Bodenseeuferstaaten über folgende Grundsätze verständigt:
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Hinsichtlich der standesamtlichen Behandlung der auf dem Bodensee eintretenden Geburts- und Sterbefälle haben sich die Regierungen der Bodenseeuferstaaten über folgende Grundsätze verständigt: