Dieses Gesetz trat am 1. August 2013 in Kraft und wurde als § 2 des Bayerischen Gesetzes zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen und zur Anerkennung sozialer Berufe vom 24. Juli 2013 (GVBl. S. 439, 547) verkündet.
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Dieses Gesetz trat am 1. August 2013 in Kraft und wurde als § 2 des Bayerischen Gesetzes zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen und zur Anerkennung sozialer Berufe vom 24. Juli 2013 (GVBl. S. 439, 547) verkündet.