Fahrzeuge der Berufsfischer beim Fang müssen eine weiße Flagge oder eine weiße Tafel führen, die mindestens 1 m über dem Schiffskörper angebracht sein muß.
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Fahrzeuge der Berufsfischer beim Fang müssen eine weiße Flagge oder eine weiße Tafel führen, die mindestens 1 m über dem Schiffskörper angebracht sein muß.