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§ 7 BaySchallzVO (Bayern) — Andere Rechtsvorschriften

Verordnung über öffentliche Schallzeichen

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Rechtsvorschriften über Schallzeichen im Straßenverkehr und in der Binnenschiffahrt bleiben unberührt.