Diese Verordnung gilt für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen des Freistaates Bayern entsprechend, soweit nicht eine günstigere tarifvertragliche Regelung besteht.
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Diese Verordnung gilt für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen des Freistaates Bayern entsprechend, soweit nicht eine günstigere tarifvertragliche Regelung besteht.