Die Absätze 1, 5 und 6 des Art. 16 BayEG gelten sinngemäß, wenn der Betrieb der Rohrleitungsanlage endgültig eingestellt wird.
nu:legal · recht.nulegal.eu
Die Absätze 1, 5 und 6 des Art. 16 BayEG gelten sinngemäß, wenn der Betrieb der Rohrleitungsanlage endgültig eingestellt wird.