Die Anlagezu diesem Gesetz und die Textveröffentlichung der hierin verzeichneten Vorschriften bilden die Bayerische Rechtssammlung (BayRS). Diese gibt den Rechtszustand zum 1. Januar 1983 wieder.
[Amtl. Anm.:] Seiten 1* bis 164*
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Die Anlagezu diesem Gesetz und die Textveröffentlichung der hierin verzeichneten Vorschriften bilden die Bayerische Rechtssammlung (BayRS). Diese gibt den Rechtszustand zum 1. Januar 1983 wieder.
[Amtl. Anm.:] Seiten 1* bis 164*