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§ 1 BayRFGebLSatz (Bayern) — Geltungsbereich

Satzung über das Verfahren zur Leistung der Rundfunkgebühren

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Diese Satzung gilt für alle Rundfunkteilnehmer, die im Anstaltsbereich des Bayerischen Rundfunks wohnen, sich dort ständig aufhalten oder ständig ein Rundfunkempfangsgerät zum Empfang bereithalten.