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Art 18 BayOeRVNeuOG (Bayern) — Rechtsform, Sitz, Geschäftsgebiet

Gesetz zur Neuordnung der Rechtsverhältnisse der öffentlich-rechtlichen Versicherungsanstalten des Freistaates Bayern

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Bayerische Beamtenkrankenkasse ist ein öffentlich-rechtliches Wettbewerbsunternehmen in der Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen Rechts. Ihr Sitz und ihr Geschäftsgebiet werden in der Satzung bestimmt.