(1) Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
(2) Der Jahresabschluß ist nach der Feststellung durch den Verwaltungsrat vom Vorstand öffentlich bekanntzumachen.
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(1) Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
(2) Der Jahresabschluß ist nach der Feststellung durch den Verwaltungsrat vom Vorstand öffentlich bekanntzumachen.