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# § 3 BayNatSchnoedV (Bayern) — Schutzzweck

Verordnung über das Naturschutzgebiet „Donaualtwasser Schnödhof“  
Landesrecht Bayern  
Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Zweck des Naturschutzgebiets „Donaualtwasser Schnödhof“ ist es,

1. einen typischen und besonders gut ausgebildeten Donau-Altwasserbereich mit ausgeprägten Verlandungszonen, Feuchtwiesen, Auwaldresten und Halbtrockenrasen in seinem Charakter zu erhalten,

2. die Lebensbereiche zahlreicher bedrohter Tier- und Pflanzenarten zu schützen und Störungen von diesen fernzuhalten,

3. die für den Bestand dieses Altwassers und seines schützenswerten Umlandes notwendigen Standortbedingungen, insbesondere den Wasserhaushalt, zu sichern,

4. die durch die dortigen Lebensgemeinschaften bestimmte natürliche Eigenart des Gebiets zu bewahren und dessen natürliche Entwicklung zu gewährleisten.

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Zitiervorschlag: § 3 BayNatSchnoedV (Bayern)

Quelle: bayernrecht, abgerufen 25.08.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bayerische Gesetz- und Verordnungsblatt (verkuendung-bayern.de: https://www.verkuendung-bayern.de)

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