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§ 2 BayNatSchnoedV (Bayern) — Schutzgebietsgrenzen

Verordnung über das Naturschutzgebiet „Donaualtwasser Schnödhof“

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Das Schutzgebiet hat eine Größe von ca. 79,9 Hektar und liegt im Bereich des Marktes Burgheim, Gemarkung Burgheim, des Marktes Rennertshofen, Gemarkung Bertoldsheim, Landkreis Neuburg-Schrobenhausen und der Gemeinde Marxheim, Landkreis Donau-Ries.

(2) Die Grenzen des Schutzgebiets ergeben sich aus den Schutzgebietskarten (Anlagen) im Maßstab 1 : 25 000 und 1 : 5 000, die Bestandteil dieser Verordnung sind. Maßgebend für den Grenzverlauf ist die Karte M = 1 : 5 000 (Innenkante der Begrenzungslinie).