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Satzung für den Bayerischen Naturschutzfonds
Landesrecht Bayern
Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)
Bei der Förderung landschaftspflegerischer und -gestalterischer Maßnahmen ist Art. 5 BayNatSchG zu beachten.