Die laufenden Geschäfte des Beirats führt die Naturschutzbehörde, bei der der Beirat gebildet ist. Sie trägt den erforderlichen Sach- und Verwaltungsaufwand.
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Die laufenden Geschäfte des Beirats führt die Naturschutzbehörde, bei der der Beirat gebildet ist. Sie trägt den erforderlichen Sach- und Verwaltungsaufwand.