Zur Bewahrung des Nationalparkgebiets vor übermäßigem Erholungsverkehr werden in seinem Vorfeld die dafür notwendigen Einrichtungen vom Staat nach Maßgabe des Haushalts gefördert.
nu:legal · recht.nulegal.eu
Zur Bewahrung des Nationalparkgebiets vor übermäßigem Erholungsverkehr werden in seinem Vorfeld die dafür notwendigen Einrichtungen vom Staat nach Maßgabe des Haushalts gefördert.