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§ 3 BayNachRohTechV (Bayern)

Verordnung über das Technologie- und Förderzentrum im Kompetenzzentrum für Nachwachsende Rohstoffe

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Über die Organisation, die Verwaltung und den Dienstbetrieb erlässt das Staatsministerium die erforderlichen Anordnungen.