Als Einrichtungen gelten alle sächlichen Mittel, insbesondere die Diensträume und deren Ausstattung sowie die darin vorhandenen Maschinen, Apparate und Instrumente. Bücher und andere wissenschaftliche Werke zählen nicht zur Einrichtung.
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Als Einrichtungen gelten alle sächlichen Mittel, insbesondere die Diensträume und deren Ausstattung sowie die darin vorhandenen Maschinen, Apparate und Instrumente. Bücher und andere wissenschaftliche Werke zählen nicht zur Einrichtung.