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§ 11 BayNParkV1982_614 (Bayern) — Einrichtungsplan

Verordnung über den „Naturpark Spessart“ BayRS 791-5-2-U [Stand: 1.9.1998]

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Für das gesamte Gebiet des Naturparkes ist eine Planung zu erstellen, in der die Maßnahmen zur Pflege des Gebietes und zu dessen Entwicklung zum Erholungsraum enthalten sein müssen (Einrichtungsplan).