In der Schutzzone ist es verboten, Veränderungen vorzunehmen, die geeignet sind, die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts zu vermindern, den Naturgenuß zu beeinträchtigen oder das Landschaftsbild zu verunstalten.
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In der Schutzzone ist es verboten, Veränderungen vorzunehmen, die geeignet sind, die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts zu vermindern, den Naturgenuß zu beeinträchtigen oder das Landschaftsbild zu verunstalten.