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§ 11 BayNParkV1982_1069 (Bayern) — Einrichtungsplan

Verordnung über den „Naturpark Bayerische Rhön“ BayRS 791-5-3-U [Stand: 1.9.1998]

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Für das gesamte Gebiet des Naturparks ist eine Planung zu erstellen, in der die Maßnahmen zur Pflege des Gebiets und zu dessen Entwicklung zum Erholungsraum enthalten sein müssen (Einrichtungsplan).