nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 3 BayMilchUmlV (Bayern) — Entstehung der Umlageschuld

Bayerische Milchumlageverordnung

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Sofern eine Umlage erhoben wird, entsteht die Umlageschuld im Zeitpunkt der Annahme der Rohmilch.