Auf Grund des Art. 12 Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Staatsregierung erläßt das Bayerische Staatsministerium der Finanzen folgende Verordnung:
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Auf Grund des Art. 12 Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Staatsregierung erläßt das Bayerische Staatsministerium der Finanzen folgende Verordnung: