nu:legal · recht.nulegal.eu

VI. BayMdLVerhaltR (Bayern)

Verhaltensregeln für die Mitglieder des Bayerischen Landtags

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Hinweise auf die Mitgliedschaft im Landtag in beruflichen oder geschäftlichen Angelegenheiten sind unzulässig.