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Anlage § 34 BayMaximGrUrk (Bayern)

Urkunde über die Gründung des k. Maximilianeums

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

§ 34

Die Beschlüsse des Kuratoriums erfolgen nach Stimmenmehrheit. Bei Gleichheit der Stimmen gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag.