Sämtliche Zöglinge sind verpflichtet, sich allen zur Aufrechterhaltung der Ordnung in der Anstalt bestehenden Vorschriften pünktlichst zu unterwerfen.
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Sämtliche Zöglinge sind verpflichtet, sich allen zur Aufrechterhaltung der Ordnung in der Anstalt bestehenden Vorschriften pünktlichst zu unterwerfen.