Der untergebrachten Person soll ein Einzel- oder Zweibettzimmer zugewiesen werden. Eine Zimmerbelegung mit mehr als vier Personen ist nicht zulässig. Männern und Frauen sind getrennte Zimmer zuzuweisen.
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Der untergebrachten Person soll ein Einzel- oder Zweibettzimmer zugewiesen werden. Eine Zimmerbelegung mit mehr als vier Personen ist nicht zulässig. Männern und Frauen sind getrennte Zimmer zuzuweisen.