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Art 36 BayMRVG (Bayern) — Freiwilliger Verbleib nach Beendigung der Unterbringung

Bayerisches Maßregelvollzugsgesetz

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Aus fürsorgerischen Gründen und auf Kosten der Maßregelvollzugseinrichtung kann der untergebrachten Person auf schriftlichen unwiderruflichen Antrag der freiwillige Verbleib in der Maßregelvollzugseinrichtung

1. bis zum Vormittag des zweiten auf den Eingang der Entlassungsanordnung folgenden Werktags oder

2. bis zum Vormittag des auf den Ablauf der Unterbringungsfrist folgenden Werktags

gestattet werden. Die untergebrachte Person ist auf die Möglichkeit der Antragstellung hinzuweisen.