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§ 3 BayLehrAkDLG (Bayern)

Verordnung über die Errichtung der Akademie für Lehrerfortbildung in Dillingen

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Über die Organisation und die Verwaltung der Akademie für Lehrerfortbildung trifft das Bayerische Staatsministerium für Unterricht, Kultus, Wissenschaft und Kunst weitere Regelungen.