Die Gesamtredezeit zu einem Beratungsgegenstand und die Zahl der Rednerinnen und der Redner sind nicht begrenzt. Der einzelne Redebeitrag soll 15 Minuten nicht übersteigen.
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Die Gesamtredezeit zu einem Beratungsgegenstand und die Zahl der Rednerinnen und der Redner sind nicht begrenzt. Der einzelne Redebeitrag soll 15 Minuten nicht übersteigen.