Ausschüsse können zu gemeinsamen Sitzungen zusammentreten. Falls sich die Vorsitzenden nicht einigen, regelt der Ältestenrat den Vorsitz. Über Sachfragen ist nach Ausschüssen getrennt abzustimmen. Jeder einzelne Ausschuss kann jederzeit das Ausscheiden aus der gemeinsamen Sitzung beschließen.