Unter dem Namen „Bayerische Landesstiftung“ wird eine rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts mit dem Sitz in München errichtet. Sie entsteht mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes.
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Unter dem Namen „Bayerische Landesstiftung“ wird eine rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts mit dem Sitz in München errichtet. Sie entsteht mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes.