Unbegründete Anträge lehnt die Regierung ab. Die übrigen Anträge legt sie mit ausführlichem Bericht und einem Entscheidungsvorschlag der Staatskanzlei zur Herbeiführung der Entscheidung des Ministerpräsidenten vor.
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Unbegründete Anträge lehnt die Regierung ab. Die übrigen Anträge legt sie mit ausführlichem Bericht und einem Entscheidungsvorschlag der Staatskanzlei zur Herbeiführung der Entscheidung des Ministerpräsidenten vor.