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Art 30 BayLGAendV3 (Bayern)

Dritter Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Bayern und dem Land Baden-Württemberg über die Änderung der Landesgrenze

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Dieser Staatsvertrag bedarf der Ratifikation. Die Ratifikationsurkunden sollen so bald wie möglich ausgetauscht werden.

(2) Dieser Staatsvertrag tritt am ersten Tag des dem Austausch der Ratifikationsurkunden folgenden Monats in Kraft.