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Art 9 BayLBG (Bayern) — Lehramt an Mittelschulen

Bayerisches Lehrerbildungsgesetz

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Das Studium für das Lehramt an Mittelschulen umfaßt:

1. das erziehungswissenschaftliche Studium,

2. das Studium der Didaktiken einer Fächergruppe der Mittelschule einschließlich der fachwissenschaftlichen Grundlagen,

3. das Studium eines Unterrichtsfachs.