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Art 2 BayLBG (Bayern) — Lehrämter

Bayerisches Lehrerbildungsgesetz

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Lehrämter sind:

1. das Lehramt an Grundschulen,

2. das Lehramt an Mittelschulen,

3. das Lehramt an Realschulen,

4. das Lehramt an Gymnasien,

5. das Lehramt an beruflichen Schulen,

6. das Lehramt für Sonderpädagogik.