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# Anlage BayLAusstSiftE (Bayern) — Stiftungsurkunde für die König Ludwig III. und Königin Marie Therese von Bayern Landesstiftung

Entschließung, Errichtung der König Ludwig III. und Königin Marie Therese von Bayern Landes- und Aussteuerstiftung betreffend  
Landesrecht Bayern  
Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Durch Gottes Gnade ist es Uns vergönnt, heute das seltene Fest der goldenen Hochzeit zu begehen. Unser im Frieden und in schwerer Kriegsnot bewährtes Land, das jederzeit an den Geschicken des Königshauses treuen Anteil nimmt, hat Uns trotz aller Kriegssorgen aus Anlaß Unseres heutigen Festtags seine Liebe und Anhänglichkeit in reichem Maße bekundet. Erhebliche Mittel wurden teils für die Errichtung und Stärkung öffentlicher Stiftungen und Wohlfahrtseinrichtungen gespendet, teils Uns zu Unserer Verfügung übergeben. In dankbaren Aufblick zu Gott und zum Ausdruck, daß Wir Uns in guten und in schweren Tagen Eins fühlen mit Unserem heißgeliebten Volke, haben Wir beschlossen, zur dauernden Erinnerung an den Tag Unserer goldenen Hochzeit mit der dargebrachten Landesspende eine Wohltätigkeitsstiftung zu errichten, die dazu bestimmt ist, Wunden, die der Krieg geschlagen hat, zu heilen sowie der dauernden Hebung und Stärkung der Volkskraft zu dienen.

Für die Stiftung sind die nachstehenden

Satzungen

maßgebend:

(Satzung hier nicht wiedergegeben)

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Zitiervorschlag: Anlage BayLAusstSiftE (Bayern)

Datenquelle: Amtliche Dokumentation des Freistaats Bayern, abgerufen 25.08.2026

Nicht-amtliche Lesefassung. Maßgeblich ist die im Bayerischen Gesetz- und Verordnungsblatt (GVBl.) verkündete Fassung. Stand: 25.08.2026.

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Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/BayLAusstSiftE/anlage?asof=2026-08-25

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