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Art 2 BayL2305_VerkVwAbk (Bayern)

Verwaltungsabkommen zwischen dem Land Hessen und dem Freistaat Bayern über die Wahrnehmung verkehrspolizeilicher Vollzugsaufgaben auf der Landesstraße 2305 (Teilstück zwischen Niedersteinbach und Michelbach)

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Art und Umfang der polizeilichen Befugnisse der bayerischen Polizeidienstkräfte im Übertragungsbereich bestimmen sich nach hessischem Landesrecht.

(2) Die zuständigen Polizeibehörden des Landes Hessen sind nach Maßgabe des hessischen Rechts gegenüber den bayerischen Polizeidienststellen und Polizeidienstkräften zur Erteilung von Sachweisungen befugt, soweit diese polizeiliche Maßnahmen im Übertragungsbereich betreffen.

(3) Die Dienstaufsicht bleibt unberührt.