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Art 12 BayKonk (Bayern)

Konkordat zwischen seiner Heiligkeit Papst Pius XI. und dem Staate Bayern BayRS 01-5-1-K/WK

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Abgesehen von kleineren Änderungen, die im Interesse der Seelsorge liegen, und abgesehen von jenen Verschiebungen, die sich in einzelnen Fällen als Folge von Umpfarrungen ergeben, wird der jetzige Stand der Kirchenprovinzen und Diözesen nicht verändert werden.