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# Anlage 4.2 BayKompV (Bayern) — (§ 8 Abs. 3 Satz 4, § 9 Abs. 3 Satz 2, § 14 Abs. 1) Geeignete Kompensationsmaßnahmen für die Schutzgüter Boden, Wasser, Klima/Luft und das Landschaftsbild

Bayerische Kompensationsverordnung  
Landesrecht Bayern  
Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Spalte 1

Spalte 2

Spalte 3

Spalte 4

Spalte 5

Schutzgüter

Maßnahmenbeschreibung

Entsiegelungs- und Wiedervernetzungsmaßnahme

Pflege und Bewirtschaftungsmaßnahmen (PIK-Maßnahmen), die einzeln oder in sinnvollen Kombinationen in die land- oder forstwirtschaftliche Produktion integriert werden können

Ökokontomaßnahme

Boden

Entsiegelung oder Teilentsiegelung von Flächen, soweit keine andere

gesetzliche Verpflichtung besteht, mit anschließender Biotopentwicklung oder Biotoppflege

X

X

Verminderung der Bewirtschaftungsintensität durch Extensivierung

(z.B. durch Neuanlage von Dauergrünland)

X

X

Maßnahmen zum Erosionsschutz durch Anlage naturnaher Strukturen

X

X

Maßnahmen zur Optimierung des Nähr- und Schadstoffrückhaltevermögens und des Retentionsvermögens für Niederschläge

X

Wiedervernässung von ehemals nassen und feuchten Standorten

X

Wasser

Renaturierung von Gewässern durch Rückbau von Wehren, Sohlschwellen, Uferverbauungen, Sohlanhebungen, Aufweitung des

Gewässerquerschnitts

X

X

Wiederherstellung der Rückhalte- und Speicherfähigkeit der Landschaft

X

Verminderung des Eintrags von Schadstoffen und der Eutrophierung von Oberflächengewässern durch die Anlage von Gewässerrandstreifen in ausreichender Breite

X

X

Wiederherstellung eines natürlichen Abflussgeschehens

X

X

Verminderung des Oberflächenabflusses durch Entsiegelung und standortheimischer und naturnaher Bepflanzung/Rückhalt in der Fläche

X

X

Wiedervernässung von entwässerten ehemaligen Feuchtgebieten und Mooren

X

X

Klima/Luft

Schaffung klimarelevanter Strukturen (Gehölze, Gewässer, Grünland)

X

X

Pflanzungen zur örtlichen Klimaverbesserung zur Schaffung von Frischluftschneisen

X

X

Entsiegelung von Flächen mit anschließender Biotopentwicklung oder Biotoppflege

X

X

Landschaftsbild

Wiederherstellung naturraumtypischer Landschaftsbildelemente

X

Anlage landschaftstypischer Kulturlandschaftselemente

X

Einbindung von Bauwerken in die Landschaft durch Eingrünung mit standortheimischen Gehölzen

Wiederherstellung von Blick-/Wegebeziehungen

X

Rückbaumaßnahmen, soweit keine andere gesetzliche Verpflichtung besteht

X

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Zitiervorschlag: Anlage 4.2 BayKompV (Bayern)

Quelle: bayernrecht, abgerufen 25.08.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bayerische Gesetz- und Verordnungsblatt (verkuendung-bayern.de: https://www.verkuendung-bayern.de)

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Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/BayKompV/anlage-4.2

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