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Art 10 BayKoenigshsVermRG (Bayern)

Gesetz über die vermögensrechtliche Auseinandersetzung des Bayerischen Staates mit dem vormaligen Bayerischen Königshause

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Alle vermögensrechtlichen Ansprüche von Angehörigen des vormaligen Königshauses aus der Zugehörigkeit zu diesem Hause und aus dem Gesichtspunkt des früheren Familienbesitzes gegen den Bayerischen Staat sind mit dieser gesetzlichen Regelung abgefunden.