Verordnung zur Regelung der Mitgliedschaft der Leiter von klinischen Einrichtungen in den Fakultätsräten der medizinischen und tiermedizinischen Fakultäten
Landesrecht Bayern
Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2000 in Kraft.