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Art 2 BayKatFortGebG (Bayern) — Schuldner

Bayerisches Katasterfortführungs-Gebührengesetz

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Schuldner der Katasterfortführungsgebühr ist, wer die Kosten für die Eintragung in das Grundbuch schuldet.