Die für die Erteilung von Jagdscheinen zuständige Jagdbehörde nimmt auch die Eintragungen nach § 11 Abs. 7 BJagdG vor.
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Die für die Erteilung von Jagdscheinen zuständige Jagdbehörde nimmt auch die Eintragungen nach § 11 Abs. 7 BJagdG vor.